
für B2B-Dienstleistungen
John Strehle – Prozess- & Entscheidungs-Auditor
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von John Strehle, Wien (nachfolgend „Auditor“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder Unterzeichnung eines Vertragsdokuments zustande.
(3) Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses.
§3 Leistungsgegenstand
(1) Der Auditor erbringt strukturierte Entscheidungs- und Prozessanalysen für Unternehmen im Bereich Gastronomie und Hotellerie.
(2) Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die Analyse, Bewertung und strukturierte Verdichtung unternehmerischer Entscheidungsgrundlagen.
(3) Die Leistungen stellen ausdrücklich keine dar:
- Rechtsberatung
- Steuerberatung
- operative Umsetzung
- Unternehmenssanierung
- ISO- oder Normprüfung
- HACCP-Zertifizierung
- behördliche Zertifizierung
- verbindliche Handlungsempfehlung mit Erfolgsgarantie
(4) Entscheidungen und deren Umsetzung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
§4 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung ist grundsätzlich vor Beginn der Leistung vollständig zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
(4) Bei Projekten ab EUR 6.000,– (netto) kann folgende Zahlungsmodalität vereinbart werden:
50 % des Honorars sind bei Vertragsabschluss fällig.
Die restlichen 50 % sind vor Durchführung der Abschlusspräsentation fällig.
(5) Der Auditor ist berechtigt, mit der Leistung erst nach Zahlungseingang zu beginnen bzw. die Abschlusspräsentation erst nach vollständiger Zahlung durchzuführen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
§6 Projektabbruch / vorzeitige Beendigung
(1) Beendet der Auftraggeber das Projekt vorzeitig aus Gründen, die nicht vom Auditor zu vertreten sind, ist der Auditor berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.
(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit dem erbrachten Leistungsumfang verrechnet.
(3) Erfolgt der Projektabbruch nach Beginn der Analysephase, gilt mindestens die vereinbarte Anzahlung als verdient.
(4) Wurde die Vergütung vollständig im Voraus entrichtet und hat die Leistungserbringung bereits begonnen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§7 Abnahme der Leistung
(1) Die Leistung gilt mit Durchführung der Abschlusspräsentation als vertragsgemäß erbracht.
(2) Ein subjektives Nichtgefallen oder abweichende wirtschaftliche Erwartungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Erfolgt keine Präsentation aufgrund eines Projektabbruchs durch den Auftraggeber, gilt die bis dahin erbrachte Leistung als abgenommen.
§8 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Präsentation zu prüfen.
(2) Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
§9 Haftung
(1) Der Auditor haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweilige Projektvolumen begrenzt.
(5) Eine Haftung für operative Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Informationen.
Ein gesondertes NDA bleibt unberührt.
§11 Urheberrechte
(1) Sämtliche Analysen, Dokumente und Präsentationen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
(3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§12 Keine Exklusivität
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht keine Exklusivität zugunsten des Auftraggebers.
§13 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.
§14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§15 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
(2) Gerichtsstand ist Wien.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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